Einige unserer Schüler:innen werden im Schulalltag durch eine Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe unterstützt. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen und sie entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse zu begleiten.
Die Schulbegleitungen unterstützen die Schüler:innen im Unterricht, in den Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen. Sie arbeiten eng mit den Lehrkräften, den Erziehungsberechtigten und weiteren Beteiligten zusammen und fördern die größtmögliche Selbstständigkeit der Kinder.
Wie erhalten Familien eine Schulbegleitung?
Eltern oder Erziehungsberechtigte stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Leistungsträger – für Schüler:innen in der Samtgemeinde Harsefeld in der Regel beim Landkreis Stade. Dem Antrag sind in der Regel aktuelle ärztliche, therapeutische und fachliche Stellungnahmen beizufügen, aus denen der Unterstützungsbedarf hervorgeht. Nach der Prüfung des individuellen Bedarfs entscheidet der Leistungsträger über die Bewilligung der Schulbegleitung. Die Schule begleitet die Familien im Rahmen ihrer Möglichkeiten beratend und arbeitet während des gesamten Prozesses eng mit den Eltern und den zuständigen Stellen zusammen.