Praktikum
- in der Regel innerhalb von ca. 30 Kilometern von der Schule
- keine zwei Praktika im gleichen Beruf und/oder Unternehmen
- nicht im Betrieb, in dem die Mutter oder der Vater arbeitet
- in einem offiziellen Ausbildungsberuf
Von diesen Regeln können Ausnahmen gemacht werden. Hierüber entscheidet die Wirtschaftslehrkraft.
Die Schülerpraktikanten sind über den Schulträger unfall- und haftpflichtversichert. Die Krankenversicherung läuft weiter über die Eltern. Die Arbeitszeiten für den Schülerpraktikanten sind über das Jugendschutzgesetz geregelt. Schülerpraktikanten dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausführen oder Fahrzeuge führen. Jeder Praktikant hat einen schulischen Praktikumsbetreuer (i. d. R. der Wirtschafts- oder der Klassenlehrkraft), der den Praktikanten / die Praktikantin im Praktikumsbetrieb besucht. Die Lehrkraft ist auch Ansprechpartner:in für Fragen und Probleme.
An unserer Schule werden drei Betriebspraktika angeboten:
- Klasse 8: eine Woche im April/Mai
- Klasse 9: zwei Wochen im August/September
- Klasse 10: zwei Wochen im August/September
Die 9. und 10. Klassen stellen ihr Praktikum mit einer Präsentation während der „Nacht der Praktika“ vor. Die 8. Klassen nehmen verpflichtend als Zuschauer teil. Hierzu werden auch die Eltern und die Betriebe eingeladen. Die Präsentation wird der Klasse an einem Berufsorientierungstag gezeigt. Sie wird im Fach Wirtschaft als fachspezifische Leistung bewertet. Außerdem wird ein Praktikumsbericht erstellt, der als schriftliche Leistung in die Benotung des Faches Wirtschaft eingeht. Nähere Informationen gibt es im Servivebereich.

